Dienstag, 27. März 2007

Erste Lebenszeichen

Nach meinem Brief an Frau von der Leyen erreichte mich folgendes Antwortschreiben:

Sehr geehrter Herr Maass,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom Februar 2007 an Frau Bundesministerin von der Leyen. Sie hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Die Bundesregierung misst dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gefährdenden Medieninhalten allerhöchste Priorität zu. Kinder und Jugendliche müssen vor schädigenden Inhalten, insbesondere mit Gewaltdarstellungen jeglicher Art, sowohl in Computerspielen als auch in anderen Medien geschützt werden. Sie haben einen Anspruch aufeinen effektiven Jugendmedienschutz, denn nur so kann es gelingen, ihre Entwicklung zu fördern und sie zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu erziehen.

Hinsichtlich der Medienwirkung von Gewaltdarstellungen, z. B. in Video- und Computerspie­len, geht die Bundesregierung mit der herrschenden Lehre von der Annahme aus, dass es - bei gebührender Beachtung multifaktorieller Ursachenzusammenhange - nicht ohne Auswirkung auf Kinder und Jugendliche bleiben kann, wenn ihnen Gewalt ständig als ein normales und gesellschaftlich akzeptiertes Konfliktlösungsmuster vorgeführt wird. Hierzu ist auf die Übersichtsstudie "Medien und Gewalt" hinzuweisen, die im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstellt wurde. Diese kann von der Homepage www.bmfsfj.de unter der Rubrik ,,Publikationen" herunter geladen werden.

Nach dem Jugendschutzgesetz wird die Abgabe z.B. von Computerspielen an Kinder und Jugendliche verboten, wenn sie von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert worden sind. Auch dürfen Computerspiele nur entsprechend der Altersfreigabe der USK an Kinder und Jugendliche abgegeben werden.

Am 13.02.2007 haben Frau Bundesministerin von der Leyen und Herr Laschet, Familienminister in Nordrhein-Westfalen, das Sofortprogramm zum wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor extremgewalthaltigen Computerspielen vorgestellt. Beigefugt erhalten Sie zu Ihrer detaillierten Information die Pressemitteilung, die die vier Saulen des Sofortprogramms definiert.

Die von Frau Ministerin angekündigten Gesetzesverschärfungen beziehen sich auf alle extrem gewalthaltigen Medien und nicht nur auf Computerspiele.

Mit freundlichen Grüßen,

Stephanie Schäfer


Das mir geantwortet wurde, überraschte mich, aber viel mehr überraschte mich, dass ich auf www.bmfsfj.de weder mit dem Suchbegriff "Medien und Gewalt", noch mit den Suchbegriffen "Gewalt", "Medien", "Spiele", "Jugendschutz" und "Studie" eine derartige Studie finden konnte. Da ich nun aber eine eMail-Adresse habe, werde ich mich erneut an Frau Schäfer wenden, und Sie darauf ansprechen. Sollte ich eine Antwort erhalten, werde ich sie selbstverständlich hier posten.

P.S.: Den Gesetzenentwurf habe ich hier noch nicht reingestellt, wenn es jemanden interessiert, kann er es in die Kommentare schreiben, dann werde ich auch diese Seiten einscannen und als Bilder hier reinstellen